Zweitmeinungen

Zweite Meinung bei schwierigen Entscheidungen

Die Entscheidung für oder wider eine Operation ist nicht einfach. Wenn Ihnen eine Operation empfohlen wurde, können Sie sich eine zweite Meinung dazu einholen. Der gemeinsame Bundesausschuss hat dies Ende 2021 sogar gesetzlich festgelegt. Vor planbaren Eingriffen an der Wirbelsäule haben Patienten nun Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Zweitmeinung sollte idealerweise durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die selbst vergleichbare Eingriffe und zudem auch alternative Therapien durchführen.

Im Interdisziplinären Zentrum für Wirbelsäulen- und Skoliosetherapie des Malteser Waldkrankenhaus St. Marien sind Wirbelsäulenspezialisten aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Neurochirurgie tätig. Wir beraten Sie gern und erstellen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Zweitmeinung zu Ihrem Fall.


Grundsätzlich kann für jede Operation an der Wirbelsäule eine Zweitmeinung eingeholt werden. Im Besonderen sind dies

  • Osteosynthese und dynamische Stabilisierungen an der Wirbelsäule
  • Spondylodese
  • Knöcherne Dekompression
  • Facettenoperationen (Facettendenervation, -Thermokoagulation, -Kryodenervation)
  • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper (mit oder ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung)
  • Exzision von Bandscheibengewebe
  • Implantation einer Bandscheiben-Endoprothese


Als auf die Wirbelsäule spezialisiertes Zentrum führen unsere Ärzte schon seit Beginn an Zweitmeinungen durch. Der Chefarzt PD Dr. Klaus Schnake wird zudem als Wirbelsäulen-Spezialist für Zweitmeinungen der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) gelistet.

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Sprechstunde oder unserer Videosprechstunde unter dem Stichwort „Zweitmeinung“.